Die Grundversicherung in der Schweiz ist verpflichtend und darauf ausgerichtet, Basis-Gesundheitsleistungen für alle Versicherten zu gewährleisten, unabhängig von deren individueller Gesundheitslage oder finanziellem Stand.
Zu den Leistungen gehören notwendige Arztbesuche, sowohl bei Allgemeinärzten als auch bei spezialisierten Fachärzten. Notfallbehandlungen und die anschliessende Versorgung stehen ebenfalls auf der Liste abgedeckter Leistungen.
Der Versicherungsschutz umfasst auch Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung eines Schweizer Spitals und die Kosten für viele verschriebene Medikamente, die auf der speziellen Liste der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gelistet sind.
Darüber hinaus ist auch eine begrenzte Anzahl von ambulanten Leistungen abgedeckt, einschliesslich bestimmter Therapieformen oder medizinischer Präventivmassnahmen.
Die Grundversicherung stellt sicher, dass alle in der Schweiz Zugang zu einer Kernversorgung haben, ohne dass dabei die finanziellen Möglichkeiten des Einzelnen den Zugang beschränken.